Info der Abteilungsleitung

Liebe VfL-Schwimmer*innen,

nach der Ministerkonferenz mit der Bundeskanzlerin am 03.03.21 wurde eine Empfehlung für Öffnungsschritte in Form eines Stufenplans veröffentlich. 
Am gestrigen Samstagabend (06.03.) erschien dann nun die niedersächsische Verordnung, die für uns in Osnabrück ausschlaggebend ist.
Die geänderte Verordnung tritt am 08. März 2021 in Kraft und sieht folgendes vor:
– §2 Absatz 3 Nr. 10: Zusammenkünfte bei sportlichen Betätigungen von insgesamt höchstens 5 Personen aus höchstens 2 Haushalten sind erlaubt
– §2 Absatz 4: Öffentliche und private Sportanlagen im Außenbereich dürfen zum Sporttreiben von Kindern/Jugendlichen bis 14 Jahre in festen Kleingruppen von bis zu 20 Personen und höchstens 2 Betreuern genutzt werden
– §2 Absatz 4: Die Öffnung von Schwimmbädern (Freibädern) ist weiter untersagt

Für den Übungs- und Trainingsbetrieb des VfL Osnabrück (Schwimmabteilung) bedeuten die oben genannten Verordnungspunkte, dass wir vor dem 22.03. kein Schwimmen ermöglichen können. Auch der §16 (Spitzen- und Profisport) wurde nicht ergänzt.
Allerding erlauben die Änderungen die Wiederaufnahme eines outdoor Athletiktrainings ab kommenden Montag, den 08. März, in festen Kleingruppen. 
Eine detaillierte Information mit den Anmeldeoptionen gab es bereits separat gestern (Sa) Abend per Mail und WhatsApp.

Für den 22. März ist die nächste MK angekündigt.  
Bis dahin, haltet weiter durch, bleibt gesund und viel Spaß beim outdoor Athletiktraining auf der Illoshöhe bzw. dem Schinkelberg und weiter auch online.
Wir melden uns wieder. 

Falls zwischenzeitlich Fragen oder ähnliches auftreten, steht euch eure Abteilungsleitung zur Verfügung.

Mit sportlichen Grüßen
Abteilungsleitung VfL Schwimmabteilung 

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