Maskenpflicht im Schwimmbad, außer im Wasser

Liebe VfL-Schwimmer*innen,

bekanntermaßen steigen die Infektionszahlen wieder verstärkt an.
Es sind diesbezüglich einige Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung veranlasst worden. Des Weiteren wird die Maskenpflicht auch im Klassenraum empfohlen und ist teils auf der Straße Pflicht. 
Wir möchten euch und andere auch so gut es geht schützen und wollen mit gutem Beispiel voran gehen. 
Ihr habt ggf. in der VfL Info-WhatsApp-Gruppe den Beitrag der Aerosolenverbreitung im Schwimmbad gesehen. Das Verbreitungsrisiko kann deutlich geringer sein als anderswo. Nichtdestotrotz bestehen Engstellen (z.B. bei der Erwärmung am Beckenrand) und damit Risiken. Um dieses hier weiter zu minimieren, habe wir uns im Vorstand des VfL Osnabrück dafür entschieden, dass die Maske bis zum Einspringen ins Wasser getragen werden muss und gleich nach dem Ausstieg aus dem Wasser wieder aufgesetzt werden soll.
Das gilt auch für die Trainer*innen, die eine Maske so lange tragen sollen bis der Abstand von 1,50m nicht mehr eingehalten werden kann.
Beim Duschen kann die Maske natürlich abgesetzt werden, jedoch bitten wir um das Einhalten der Abstände. In den Umkleidekabinen gilt erneut die Tragepflicht, weil hier die Gefahr des Nichteinhaltes des Abstandes, gerade in der Sammelumkleide, besteht. 

Vielen Dank für eure Mithilfe.
Vorstand der VfL Osnabrück Schwimmabteilung 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert