Wettkämpfe
Teilnahme und Kampfrichter*innen
Für die Teilnahme an Wettkämpfen ist eine Registrierung und Lizenzierung beim Deutschen Schwimm-Verband (DSV) erforderlich. Die Beantragung erfolgt über den Verein; Meldungen und weitere organisatorische Informationen werden in der jeweiligen Trainingsgruppe abgestimmt.
Wettkämpfe sind nur mit ehrenamtlichen Kampfrichter*innen möglich. Sobald ein*e Schwimmer*in drei offizielle Wettkämpfe absolviert hat, muss ein Elternteil im Kampfgericht – mit Kampfrichterschein und/oder als Sprecher*in – mitwirken und aus Versicherungsgründen für 2 € monatlich Mitglied im VfL werden.
- Ab drei Einsätzen beziehungsweise Abschnitten pro Jahr werden die 24 € Mitgliedsbeitrag zusätzlich zur Einsatzvergütung erstattet.
- Für ein zweites wettkampfschwimmendes Kind sind zwei zusätzliche Einsätze, ab dem dritten Kind je ein weiterer Einsatz pro Jahr vorgesehen.
- Die Ausbildungskosten übernimmt der Verein; jeder Einsatz wird mit einem kleinen Betrag entschädigt.
Bei nicht erfüllter Mitwirkungspflicht kann ein Kind ab dem dritten Quartal für ein Quartal vom Wettkampfbetrieb ausgeschlossen werden.