Schwimmen
Wichtige Information zum Einlass ins Nettebad und Schinkelbad ab 02.09.21
Verehrte Schwimmer*innen,
liebe Eltern,
ein offizielles Schreiben der Stadtwerke zu den Einlassmodalitäten zum Trainingsstart ab dem 02. September 2021 liegt leider noch nicht vor.
Es gibt jedoch eine Weiterleitung des SSV Osnabrück mit ein paar Hinweisen dazu. Im Folgenden sind diese zusammengefasst. Inwiefern es ggf. Änderungen oder Anpassungen geben wird, ist noch unklar. Wir werden entsprechend informieren. Bis dahin bitten wir um Beachtung der aufgeführten Punkte.
Hinweis: Es kann durch die 3G-Einlassregelungen zu Verzögerungen beim Einlass kommen und evtl. auch etwas chaotisch zugehen. Wir bemühen uns, für alle VfL Aktiven und Eltern, die Teilnahme an den Kursen und am Training möglichst reibungslos zu organisieren. Dabei können jede helfende Hand und Unterstützung nützlich sein. Vielen Dank dafür und für das Verständnis im Voraus.
1. 3G-Regel
Seit letztem Freitag gilt für alle Standorte der STW die 3G-Regelung, die besagt, dass alle Gäste, die das Haus betreten, vorab einen 3G Nachweis erbringen müssen. Dies wird aktuell ebenfalls über den Sicherheitsdienst überprüft. Alle Gäste unter 14 Jahren brauchen keinen Nachweis erbringen, da hiervon Kinder unter 6 bzw. noch nicht eingeschult ausgeschlossen sind und Schulkinder als getestet gelten – auch in den Ferien.
Ab 14 Jahre muss zum Nachweis der Beschulung ein Schülerausweis vorgelegt werden.
2. Sammelpunkt der Gruppen
Es gibt Sammelpunkte auf der Rampe vor dem Nettebad. Dafür stehen Aufsteller dort. Die können die Vereine nutzen. Ein Zutritt ins Gebäude ist vorab nicht möglich. Bei ungünstiger Wetterlage ist entsprechende Kleidung von Nöten.
3. Einlassvorbereitung
Pro Gruppe führt ein Verantwortlicher eine Liste über die Teilnehmer*innen und prüft den 3G Nachweis. Für alle unter 14 Jahre muss das nicht geschehen, Schüler ab 14 Jahre müssen beim ersten Mal einen Schülerweis vorzeigen, alle anderen zeigen einen 3G Nachweis vor. Bei Geimpften oder Genesenen soll der Nachweis mit Enddatum gespeichert werden. Dies wird auch schon im Vorfeld geschehen und vom jeweiligen Trainer*in abgefragt.
Für Getestete (alle Ü14 Jahre) muss jedes Mal der Nachweis neu geprüft werden. Dies hält der Verantwortliche in der Liste fest. Um das Bad betreten zu dürfen, füllt der Verantwortliche einen Passierschein der STW aus.
4. Passierschein
Der Passierschein (gilt für die ganze Gruppe und nicht für einzelne Personen) muss beim jeweiligen Bad vor dem Eingang beim Sicherheitsdienst abgegeben werden und dann kann die Gruppe das Bad geschlossen betreten.
Wichtig: Dies gilt auch für eventuelle Begleitpersonen, so dass die Zahl der Begleitpersonen minimiert werden sollte. Ohne einen solchen Passierschein muss das Sicherheitspersonal jeden einzelnen auf 3G und Kontaktnachverfolgung prüfen. Daher können Vereinsmitglieder, die zu spät kommen nicht mehr reingelassen werden.
Die Schlüssel zum Schließen der Schränke werden weiterhin ausgegeben.
5. Registrierung
Theoretisch ist die Registrierung via Luca App möglich. Allerdings müsste das Sicherheitspersonal dies dann bei jedem einzelnen prüfen. Das hält auf. Da durch die Vereine eine Teilnehmerliste, aufgrund der 3G Regelung, geführt werden muss und dem Verein i.d.R. die Kontaktdaten vorliegen, können die STW dies nicht empfehlen.
Ein Kontakterhebungsformular liegt in Ausnahmefällen beim Sicherheitsdienst, der es auch vor dem Eingang des Nettebads kontrolliert, bereit.
6. Transponderausgabe
Transponder werden weiterhin für die Schränke benötigt. Die STW können die weiterhin vorbereiten. Sie werden dann an der Rezeption an die Kasse ausgegeben.